Im folgenden geht es um die Themen Haftpflicht,
Krankenversicherung
und Hundesteuer
Inhalt von Seite 4:
- Hundesteuer,
An- und Abmeldung, Kampfhundeverordnung
- Tierhalter
- Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Anmerkung
Hundesteuer,
An- und
Abmeldung, Kampfhundeverordnung
Rechtsbegriff Hundesteuer
"Unter Hundesteuer versteht man die
Steuer von Gemeinden auf die Haltung von Hunden. Hierbei ist jedoch
nicht jeder Hundehalter automatisch Steuerschuldner. Es gibt eine ganze
Reihe von Befreiungen. Insbesondere je nach Alter und Verwendung des
Hundes kann die Steuer entfallen oder ermäßigt
entstehen.
Beispiele
hierfür sind Blindenhunde oder Wachhunde. Für
Hundezüchter gelten in
der Regel ebenfalls andere Maßstäbe." (Quelle:
Anwalts-Hotline).
Gerry mit Verband
Ich begab mich also zwecks Abklärung zum Bürgeramt
der Stadt
Saarbrücken und
zog mir eine Wartekarte. In Anbetracht der vielen bereits wartenden
Menschen erkundigte ich mich dann doch noch am Infoschalter. Eine sehr
nette Mitarbeiterin der Stadtverwaltung erklärte mir, dass
nicht
das Bürgeramt sondern das Kassen
und Steueramt (Steuerabteilung) in der
Kohlwaagstraße 1 in 66111 Saarbrücken (Haus Berlin)
für
die An-;
Abmeldung eines Hundes und die Steuerzahlung zuständig ist.
Sie
machte mir den Vorschlag ein für die weitere
Bearbeitung notwendiges Formular
auszufüllen und dieses
dann an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Von
dort
würde ich dann Antwort bekommen. In dem Formular wurde unsere
Adresse, der Zeitpunkt der Aufnahme des Hundes, ein(e) eventuell(er)(e)
VorbesitzerIn sowie das Alter des Hundes nachgefragt.
Notwendige Unterlagen
gemäß der Internetseite der Stadt
Saarbrücken
Anmeldung
- bei persönlicher Vorsprache aktueller
Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung.
- eventuell:
Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig
sein)
Abmeldung
- Hundesteuermarke
(soweit von der bisherigen Gemeinde ausgegeben)
- bei
persönlicher Vorsprache aktueller Personalausweis oder
aktuelle Meldebestätigung
- Eventuell eine der folgenden Bescheinigungen:
- Einschläferungsbescheinigung des Tierarztes
- Abholbescheinigung(Tierkörperbeseitigungsquittung)
des A.S.S
- Vorlage einer Umzugsbescheinigung
- bei Verkauf des Hundes, eine schriftliche
Bestätigung des neuen Eigentümers
Das
oben genannte Formular kann
hier im PDF Format bezogen
werden. In
Saarbrücken, so konnte ich im Internet nachlesen, gibt es
für einen Hund aus einem Tierheim eine einjährige
Steuerbefreiung.
Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen. So muss z.B. die
Abgabeeinrichtung (also z.B. das Tierheim) vom Finanzamt als
gemeinnützige Einrichtung anerkannt worden sein. Ansonsten ist
die Höhe der Hundesteuer von der Anzahl der sich im Besitz des
Halters befindlichen Hunde abhängig und beträgt in
Saarbrücken für den ersten Hund 90,00
€. und
für jeden weiteren Hund
168,00 €. (Quelle der Geldbeträge:
Internetseite der Stadt
Saarbrücken - diese
sind aber nicht mehr aktuell.
Ich habe daher die Beträge unserem Hundesteuerbescheid vom
November 2005 entnommen, siehe unten). Die
gesetzliche Grundlage dafür ist die 3.
Änderungssatzung zur Satzung über die
Erhöhung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt
Saarbrücken vom 11.11.1997
(DS 0907/04, Amt für Ratsangelegenheiten - Rathaus St.
Johann). Jetzt wissen wir es also ganz genau. Für die Haltung
eines
"Kampfhundes" wird (sehr strenge Voraussetzungen) ein erhöhter
Steuersatz
fällig.
Gericht
bestätigt
saarländische Kampfhundeverordnung
Saarbrücken
(ddp-rps). Anders als in anderen Bundesländern hält
die
saarländische
Kampfhundeverordnung einer juristischen Prüfung stand. Das
saarländische Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat die
Kampfhundeverordnung des Landes bestätigt, teilte
Sozialsekretär Josef
Hecken am Montag in Saarbrücken mit. Das
Oberverwaltungsgericht
habe
eindeutig festgestellt, dass die saarländischen Regelungen so
gestaltet
seien, dass sie sowohl dem Interesse der Allgemeinheit auf wirksamen
Schutz vor gefährlichen Hunden wie auch den Interessen der
Hundehalter
und des Tierschutzes Rechnung trügen, hieß es.
Nach der vier Jahre alten Verordnung ist die Haltung von
American Staffordshire Terriern,
Staffordshire Bullterriern sowie von American Pit Bull Terriern nur
ausnahmsweise und nach Sachkundenachweis durch den Halter sowie nach
einem Wesenstest für den Hund möglich.
Quelle:Yahoo Nachrichten vom 24. Mai 2004
Polizeiverordnung
über den Schutz
der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland
vom 26.
Juli 2000. Hier
abrufbar (*.pdf Format - Sie
benötigen den Acrobat-Reader).
Kurze
Zeit später erhielten wir Nachricht vom Kassen und
Steueramt. Im Schreiben wurde mitgeteilt, dass eine Befreiung von der
Hundesteuer nur gewährt wird, wenn durch die Bescheinigung des
Tierheimes nachgewiesen wird, dass der Hund von dort stammt. Die
Übernahme des Hundes ist durch eine Bescheinigung dieser
Einrichtung nachzuweisen (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Tierschutzgesetz).
Die Befreiung gilt für denselben Hund nur einmal. Die
Steuerbefreiung ist befristet und gilt nur für ein Jahr und
beginnt mit dem 1. des Monats in dem der Hund aus der Einrichtung
übernommen wurde. Dem Scheiben war eine Bescheinigung
beigefügt, die vom Tierschutzverein Untere Saar e.V.
ausgefüllt werden sollte. Für die Rückgabe
des Nachweises wurde uns eine großzügige Frist
gesetzt. Also fuhren wir zusammen mit Gerry ins Tierheim.
Unser Hund hatte diese Wiederbegegnung entgegen den
Befürchtungen meiner Frau auch ohne eine Traumatisierung
überstanden. Dort
erhielt ich dann eine ausgefüllte und abgestempelte
Bescheinigung, die ich wiederum an das Steueramt zurücksandte.
Einige Zeit später erhielten wir dann einen 4seitigen
Hundesteuerbescheid
für die Kalenderjahre 2005 und 2006. Aus diesem ging hervor,
dass wir für die Dauer von einem Jahr
von der Hundesteuer befreit waren. Für diese Zeit erhielten
wir auch keine Steuermarke.
Inhalt der Bescheinigung:
Tierschutzverein 1924 e.V.
Saarbrücken, den ..........
Berta-Bruch-Tierheim
Am Folsterweg
66117 Saarbrücken
Zur Vorlage bei der Landeshauptstadt
Saarbrücken-Stadtsteueramt
Gemäß Tierabgabevertrag vom
........ mit
der laufenden Nr. ... hat/ben
Herr/Frau/Eheleute............wohnhaft,....................
einen Hund übernommen, der am ............. dem Tierheim
übergeben wurde.
Es wird hiermit ausdrücklich bescheinigt, dass das
Tier aus dem Tierheim stammt, das gemäß
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes Saarbrücken,
Steuernummer 040 140 14913, vom
10.04.2001 von der Körperschaftssteuer
gemäß § 5 Abs.
1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz befreit und somit als
gemeinnützig im Sinne von § 52
Abgabenverordnung anerkannt ist.
Unterschrift
Kassen- und
Steueramt/Steuern
Infotelefon: 0681/905-3451
Bilder: Zu
Besuch im Wolfspark in Merzig
Was macht nun die Stadt eigentlich mit
der Hundesteuer?
Dazu konnte
ich trotz ausführlicher
Recherche im Internet nichts finden. Im Großen und Ganzen
dürfte es dabei meiner Meinung nach um das Stopfen
von
Haushaltslöchern aber auch um die Deckung von Kosten gehen,
die
durch Hunde verursacht werden (z.B. Verschmutzung von Parks und
Anlagen). Der frühere Zweck der Steuer bestand wohl darin, die
Anzahl der in einer Kommune gehaltenen Hund unter Kontrolle zu bringen.
In verschiedenen Parks in Saarbrücken (z.B. im Eichelmeyerpark
in
St. Johann) werden kostenlose Müllbeutel zur
Verfügung
gestellt.
Quelle:
Stadtplan
(Eichelmeyerpark)
Tierhalter
- Haftpflichtversicherung
(Quelle der folgenden Ausführungen:
Finanztest Oktober 2001)
Laut
BGB unterliegt jeder Halter eines Tieres
der sogenannten
Gefährdungshaftung. Das heißt also, wenn das Tier
einer
Person Schaden
zufügt, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen,
unabhängig davon
ob er schuldig ist oder nicht. Die Schuldfrage stellt sich
also
gar nicht, auch wenn der Vierbeiner mit
Leine und Maulkorb gesichert war. Wenn dennoch was passiert,
müssen
Frauchen oder Herrchen zahlen. Da macht eine
Tierhalter-Haftpflichtversicherung Sinn. Auf diesem Hintergrund habe
ich nach verschiedenen Angeboten Ausschau gehalten und auch bei
Stiftung Warentest (
Stiftung Warentest, der Link zum Test von
2001 ist nicht mehr erreichbar)
vorbeigeschaut.
Leider stammt der letzte Test aus dem Jahre 2001. Danals wurden wurden
im "Finanztest" 70 Tierhalter-Haftpflichtversicherungen verglichen. Die
preiswerteste war dabei die "Agila" mit 131,10 Mark im Jahr
(Deckungssumme: 6.000.000 Mark). Einge Gesellschaften versichern den
"Zweithund" für eine geringere Prämie. Für
Nutztiere gelten andere Regeln. Ihre Halter haften erst dann, wenn sie
einen Schadensfall selbst schuldhaft mit verursacht haben. Bei nicht
schuldhaften Schäden haftet - bei Vorliegen aller
Voraussetzungen - die Betriebshaftpflichtversicherung. Im damaligen
Test wird bezüglich der Auswahl einer geeigneten
Tierhalter-Haftpflichtversicherung folgendes empfohlen:
- Wahl
einer Versicherung mit einem möglichst günstigen
Beitrag;
- Deckungsssumme
von
mindestens fünf Millionen Mark pauschal für Personen-
und Sachschäden;
- Vertragslaufzeit
von einem Jahr (leichterer Wechsel als bei längeren
Laufzeiten);
Im
Test wurden dabei nur Direktversicherer (ohne
Selbstbehalt)
berücksichtigt. Neuere Vergleichstests habe ich im Internet
nur auf den Seiten der Versicherungsanbieter gefunden. Ich will den
jeweiligen Anbietern nichts unterstellen, aber ein gewisses Misstrauen
ist wohl nicht unberechtigt, schließlich will sich mit
Sicherheit jeder Anbieter im besten Licht zeigen.
Im Test wurden noch folgende Tipps gegeben:
- Die
Kündigungsfrist
beträgt drei Monate vor Ablauf der Versicherung;
- Nachlässe
für die Tierhalter-Haftpflichtvericherung gibt es
bei
verschiedenen Anbietern, wenn bereits eine Privathaftpflicht bei dieser
Gesellschaft besteht.
Für
Kampfhunde besteht in verschiedenen
Bundesländern
eine Pficht zum Abschluss einer
Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Nicht alle der im Test
aufgelisteten Versicherungen bieten Versicherungsschutz für
"Kampfhunde" an. Außerdem gelten höhere Tarife.
Zu den Testergebnissen (Top-Ten der verglichenen 70
Anbieter): Top-Ten
Auf der Webseite der Agila konnte ich (Agila)
die aktuellen Tarif einsehen. Grundsätzlich beträgt
er 72 € im Jahr, bei 80 € Selbstbeteiligung im
Schadensfall. Es besteht die Möglichkeit online einen
Versicherungsvertrag abzuschließen.
Ab dem 01.02.2006 werden wir eine Tierhhalter - Haftpflichtversicherung
für unseren Hund abschließen.
Krankenversicherung
Ein schwieriges Thema. Wir haben uns mittlerweile dazu
entschlossen die
im Schnitt etwa 45 € umfassenden Beitragszahlungen selbst auf
einem Konto anzusparen. Im Bedarfsfall können
wir dann aus
diesem Fundus schöpfen. Sollte keine Behandlung erforderlich
werden, könnten wir natürlich mit dem
hübschen
Sümmchen etwas anderes machen. Was wir allerdings machen
werden,
ist der Abschluss einer OP-Kosten-Versicherung.
Nach Austausch mit einer ganzen Reihe von
Hundebesitzern(Innen) scheint das ein guter Kompromiss zu sein.
Dennoch stellvertrend für andere Anbieter trotzdem
einmal das
Komplettangebot eines Krankenversicherungsträgers für
Hunde:
Krankenversicherung für Hunde und
Katzen, Anbieter: Agila
Dort gibt es auch einen Onlinerechner mit dem man in
Abhängigkeit
von Rasse, Schulterhöhe und Alter, sowie Zahlungsmodus
(jährlich, vierteljährlich etc.) die Höhe
der monatlich
anfallenden Kosten errechnen lassen kann - eine praktische Sache.
Auffallend allerdings, dass Hunde die beim Eintrittstermin in die
Versicherung älter als 7 Jahre sind nicht mehr
versichert
werden. Nach Mitteilung einer Arbeitskollegin gäbe es da aber
ein
Angebot des "Fressnapf". Das habe ich allerdings noch nicht
überprüft.
Beispiel für OP-Kosten-Versicherung (Quelle:
© Hundezeitung 8/2003 Hundezeitung)
- 100 prozentige Übernahme der OP-Kosten
- Freie Tierarztwahl
- Für Hunde aller Rassen möglich
- ohne Selbstbeteiligung: € 12,33 im Monat
- mit € 150 Selbstbeteiligung je
Schadensfall:
€ 8,70 im Monat
Option: Bei einem Vertragsabschluss
mit
10-jähriger
Laufzeit werden auf die Beiträge bis zu 20 Prozent Rabatt
gewährt.
Versicherungen
Anbieter |
Leistungsbeschreibung |
IAK GmbH Versicherungsmakler |
Wartezeit 30 Tage, ab Vertragsbeginn..
- Kosten der Operation infolge Krankheit oder Unfall zu
100 % (bei Aufnahme von Hunden ab
dem
sechsten Lebensjahr zu 80 %)
- Tierarzt-Gebühren bis zum zweifachen Satz
der Gebührenordnung
(Fassung 01.08.1999)
- Untersuchungen direkt vor der OP
- Medikamente und Verbandsmaterial*
- Nachsorgeuntersuchungen*
- Kosten bei stationärerer Unterbringung*
(*bis 10 Tage nach dem Operationstag)
- Freie Tierarztwahl ist natürlich
selbstverständlich
Beiträge sind gestaffelt nach Laufzeit, Selbsbeteiligung und
dem erstatteten Satz (1x, 2x) der GO, kann auf der Homepage in einer
Tabelle eingesehen werden. In
unserem Fall wären es
12,33 monatlich (quartalsweise Zahlung, ohne Selbstbeteiligung,
Laufzeit 1 Jahr). |
AGILA |
OP-Kosten-Versicherung der AGILA
Für die
OP-Kosten-Versicherung gibt es 2 Tarife:
einen
für Hunde, einen für Katzen. Für Hunde
beträgt der
Monatsbeitrag nur 14,90 EUR, für
Katzen nur 8,90 EUR. Unser
Hund ist mit fünf Jahren leider zu alt. |
Uelzener |
Übernahme der Kosten der Operation infolge
Unfall oder Krankheit bis zu 100 % nach dem zweifachen Satz der
Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung
vom 1. August 1999, des Untersuchungstages vor einer OP
inklusive der Nebenkosten, wie Medikamente und Verbandsmaterial und der
Nachsorge und einer möglichen stationären
Unterbringung sowie der verordneten Arzneimittel bis zum 10. Tag nach
der Operation während der Vertragslaufzeit.
Aufnahmealter:
Ab dem 4. Lebensmonat.
Werden Hunde ab dem
6. Lebensjahr zur
Versicherung angemeldet, beträgt die Erstattung statt 100%=80%.
Wie bei allen anderen Anbieten - freie Tierarztwahl. Auf
der
Homepage kann der Beitrag berechnet werden. In unserem Fall
wären
dies bei vierteljährlicher Zahlung39,50 € (ohne
Selbstbeteiligung, Laufzeit 1 Jahr, vierteljährliche
Zahlungsweise), also monatlich 13,17 € (gerundet).
|
Bis jetzt ist die IAK GmbH Versicherungsmakler unserer
Favorit.
[nach
oben]
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